ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I) Allgemeine Bedingungen

  1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Restaurant Pizzeria Fiori abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.
  2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
  3. Sämtliche Preisauszeichnungen und – vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
  4. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu kalkulieren.
  5. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

II) Auftragserteilung

Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Restaurant Pizzeria Fiori eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.
III. Zahlungskonditionen

Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden
Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, spätestens jedoch einen Tag nach der Veranstaltung.
Zahlungen sind via Überweisung, EC-Karte oder in bar möglich.
Ausnahme: Bei vereinbartem Mindestumsatz wird eine Anzahlung in Höhe von mind. 30 % des Mindestumsatzes bei Vertragsabschluss fällig.
IV. Eigentumsvorbehalt

Der Betreiber behält sich das Eigentum an allen verkauften Waren, für die noch keine Geldleistung seitens des Kunden erfolgt ist, vor.

V. Warenrücknahme und Reklamationen

1a. Rücksendungen von bestellten Waren von Geschäftskunden trotz Lieferung in vereinbarter Qualität und Quantität sowie an vereinbarter Lokalität sind ausgeschlossen. Wird eine ausdrückliche und auf den Einzelfall beschränkte Vereinbarung mit dem Betreiber getroffen, wird dem Kunden der Warenwert abzüglich 25% Abwicklungs- und Wiedereinlagerungskosten gutgeschrieben. Etwaige Transportkosten im Zuge der Rücksendung trägt der Kunde.

1b. Für Privatkunden gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabefristen.

  1. Warenrücksendungen, die nachweislich auf ein Verschulden von den Betreiber, indem von der Vereinbarung abweichender Qualität und Quantiät geliefert wurden, zurückzuzuführen sind, werden von dem Betreiber zurückgenommen und etwaige Transportkosten, die für den Kunden entstanden sind, rückerstattet.

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Betreibers.

VII. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der zugrundliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder Regelungslücken aufweisen, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unverändert bestehen. Gesetzliche Regelungen treten an die Stelle der unwirksamen oder offenen Bestimmungen.